Über die Stiftung

Die BENEFICENTIA Stiftung besteht seit 2001 und ist eine ausschliesslich gemeinnützige Stiftung nach liechtensteinischem Recht. Sie ist steuerbefreit und untersteht der Stiftungsaufsicht in Liechtenstein.

Die Stiftung fördert gemäss ihrem Zweck insbesondere

  • karitative, humanitäre und soziale Werke,
  • Hilfe an Kinder, Kranke, alte Menschen und Behinderte,
  • Geistes- und Naturwissenschaften incl. medizinischer Forschung, sowie
  • Kunst und Kultur im weitesten Sinne.

Verantwortliche

Der Stiftungsrat

  • Dr. Peter Goop
  • Raymond J. Bär
  • Daniele Cogoi
  • Avv. Fabio Nider
  • lic. iur. Jesús Cortés.

Prinzipien unserer Tätigkeit

Unabhängigkeit

Die Stiftung unterstützt nur Projekte, die den Prinzipien der Unabhängigkeit von Geschlecht, Religion, Nationalität, Herkunft und politischer Gesinnung entsprechen.

Keine dauernde Unterstützung

Die Stiftung gewährt keine dauernde oder langjährige Unterstützung einzelner Projekte. Eine mehrjährige Unterstützung ist in der Regel auf maximal 3 Jahre beschränkt. Eine weitere Gesuchstellung für dasselbe Projekt kann erst nach einem Unterbruch von einigen Jahren erfolgen.

Als gemeinnützig anerkannt und/oder steuerbefreit

Unterstützung erhalten ebenfalls nur Institutionen, die im jeweiligen Land von den zuständigen Behörden als gemeinnützig anerkannt und/oder steuerbefreit sind, sowie gegebenenfalls in ein entsprechendes Register eingetragen sind

Tätigkeitsgebiete

Die Stiftung nimmt ausschliesslich Anträge für Projekte aus Liechtenstein und den italienischen Regionen Friuli-Venezia Giulia, Veneto und Trentino-Alto Adige entgegen.

Gesuch stellen

Sie haben ein konkretes Projekt, das dem Zweck, den Prinzipien und dem Tätigkeitsgebiet entspricht und suchen finanzielle Unterstützung? Dann reichen Sie ein schriftliches Gesuch per E-Mail ein. Bitte beachten Sie dabei unsere Anforderungen.

Einsendeschluss14. März 2025 (Frühlingssitzung Mai 2025)
SprachenDeutsch, italienisch oder englisch
Empfängerinfo@beneficentia.li

Wichtige Hinweise

Die eingereichten Unterlagen müssen den Anforderungen, welche im Dokument Gesuchsanforderungen zu finden sind, entsprechen. Der Erhalt des Gesuchs wird bestätigt, jedoch keine weitere Korrespondenz mehr geführt. Gesuche, welche unseren Anforderungen nicht entsprechen, werden per E-mail zurückgewiesen. Gesuchsteller, deren Gesuche den Anforderungen entsprechen, werden nach Entscheidung des Stiftungsrates in jedem Falle, auch im Falle einer Ablehnung des Gesuchs, schriftlich informiert.

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